Förderung von Aus- und Weiterbildungen mit dem Bildungsgutschein

Weiterbildung werden übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Der Bildungs- und Aktivierungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus.

Wer erhält die Förderung?

Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Wie wird gefördert?

Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein infrage kommt.

Die Bildungs- und Aktivierungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Arbeitsgemeinschaften für die berufliche Grundsicherung an Arbeitssuchende herausgegeben. Rufen Sie uns einfach an und wir erklären Ihnen die weiteren Schritte. Telefon 02043-4029223

Bildungsscheck

Die Landesregierung NRW fördert mit dem Bldungsscheck die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte und Firmen, die sich bisher wenig oder nicht an Weiterbildung beteilgt haben sowie Berufsrückkeherende. Übernommen werden 50% der Kursgebühren (max. 500,00 Euro) .